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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20 (https://dejure.org/2021,21994)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.02.2021 - 8 Sa 179/20 (https://dejure.org/2021,21994)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 8 Sa 179/20 (https://dejure.org/2021,21994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 57 Abs 1 BhV RP, § 133 BGB, § 157 BGB, § 305c Abs 2 BGB
    Auslegung einer Gesamtzusage - Beihilfeanspruch eines Arbeitnehmers nach Renteneintritt - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz

  • IWW

    § 257 Abs. 2 SGB V, § ... 405 Abs. 2 RVO, § 257 SGB V, § 405 RVO, § 4 Abs. 5 TVG, § 106 Abs. 3 SGB VI, § 40 BAT, § 249 SGB V, § 106 SGB VI, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 11 Abs. 4 Satz 2 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB, § 151 Satz 1 BGB, Art. 3 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGB; Auslegung; Beihilfe; Beihilfebemessungssatz; Beihilfesatz; Gesamtzusage; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Auslegung einer Gesamtzusage; Beihilfeanspruch eines Arbeitnehmers nach Renteneintritt

  • rechtsportal.de

    AGB; Auslegung; Beihilfe; Beihilfebemessungssatz; Beihilfesatz; Gesamtzusage; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Auslegung einer Gesamtzusage; Beihilfeanspruch eines Arbeitnehmers nach Renteneintritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20
    Es handelt sich bei dieser formularhaften Zusage an eine Vielzahl von Mitarbeitern um allgemeine Geschäftsbedingungen iSd. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. auch BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 51 [Gesamtzusagen sind AGB]).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st.Rspr.: BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 51; BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 15; BAG 18. Februar 2014 - 9 AZR 821/12 - Rn. 20; BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 16; BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 13).

    Das war hier jedoch der Fall, denn anders als zB im Fall des BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - hat vorliegend die L. nicht vergleichbare Personengruppen bei abstrakter Betrachtung ungleich behandelt, sondern für alle Beihilfeberechtigten - gesetzlich wie privat Versicherte - die selben für die jeweilige Gruppe geltenden Berechnungsregeln der BeihilfeVO RLP auch für die Zeit nach dem Renteneintritt unverändert angewandt.

    a) Auszugehen war vorliegend von den in der Rechtsprechung des BAG anerkannten Grundsätzen zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 42-46, BeckRS 2020, 19524).

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20
    Dann begrenzt der Grundsatz um des Schutzes des Arbeitnehmers willen die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 24 mwN).

    Es ist Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 26).

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 25; BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f. mwN).

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20
    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichbehandlungsgrundsatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 25 mwN).

    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (vgl. dazu etwa BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 20; BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 26 mwN).

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st.Rspr.: BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 51; BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 15; BAG 18. Februar 2014 - 9 AZR 821/12 - Rn. 20; BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 16; BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 13).

    Der die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendende Arbeitgeber muss bei Unklarheiten die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 17).

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20
    Insofern und auch im übrigen handelt es sich bei der ablösenden Gesamtzusage im Schreiben vom 27. November 1997 für den Kläger und die Belegschaft insgesamt um eine günstigere Regelung, die aber auch unabhängig davon zulässig und wirksam war (vgl. auch BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 59 ff. [Ablösung einer Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf der Basis einer vertraglichen Einheitsregelung mit kollektivem Bezug durch eine Gesamtzusage ist idR. ablösungsoffen; vertragliche Ablösung kann sich auch verschlechternd auswirken]).
  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05

    Leistungsprämie - Altersteilzeitvergütung - arbeitsrechtlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20
    Die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Gesamtzusagen ist deshalb in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 - Rn. 21; BAG 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20
    Stellt der Arbeitgeber hingegen nur einzelne Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen in Einzelfällen besser oder ist die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering, kann ein nicht begünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nichts herleiten (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 28).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20
    Liegen einer Leistung bestimmte Voraussetzungen zugrunde, muss die vom Arbeitgeber damit selbst geschaffene Gruppenbildung gemessen am Zweck der Leistung im genannten Sinne sachlich gerechtfertigt sein (vgl. etwa BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 35 mwN).
  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20
    Wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers greift er nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk oder eine eigene Ordnung schafft (BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 31).
  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20
    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (vgl. dazu etwa BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 20; BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 26 mwN).
  • BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81

    Zahlung einer Energiebeihilfe anstelle früher bezogener Hausbrandkohle -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2013 - 10 Sa 303/13

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - kein Anspruch auf Beihilfe

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

  • BAG, 18.02.2014 - 9 AZR 821/12

    Altersteilzeit - Bonusanspruch - Auslegung von AGB

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